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Rückkehr nach Syrien?

2:16 PM - 21 Mai, 2025
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Der Umgang mit Syrien und geflüchteten Syrern nach dem Sturz des Assad-Regimes bleibt auch für die neue deutsche Regierung ein kompliziertes Thema. Denn auch wenn die Asylzahlen von Syrern zuletzt deutlich zurückgegangen sind, führen sie weiterhin die Asylstatistik an: Gut 10.000 Asylanträge stellten sie zwischen Januar und März dieses Jahres; im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl halbiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet seit Dezember 2024, als Baschar al-Assad gestürzt wurde, aber nicht mehr über diese Anträge.

Zu unklar ist die Lage in Syrien: Wird das Land demokratischer oder zumindest sicherer? Das hieße, dass Syrer keinen subsidiären Schutz mehr zugesprochen bekämen, so wie es seit Beginn des Bürgerkrieges zehntausendfach der Fall war. Es hieße auch, dass schon in Deutschland lebende Syrer unter Umständen in ihr Herkunftsland zurückkehren müssten, auch Abschiebungen könnten dann wieder aufgenommen werden. Diese Fragen hatte die letzte Bundesregierung nicht beantwortet, auch wenn Ex-Innenministerin Faeser in Syrien war und entsprechende Gespräche führte.

Die Ampelregierung tat aber etwas anderes: Sie nahm Syrien in das Rückkehrprogramm des BAMF auf, um die freiwillige Rückkehr von Syrern finanziell zu unterstützen. Zwischen Mitte Januar, als das Programm startete, und Mitte April haben nach Auskunft des Bundesinnenministeriums 464 Personen Zuschüsse der Bundesregierung genutzt, um nach Syrien zurückzukehren. Organisiert wurde das über das REAG-/GARP-Programm der Regierung.

Die Fördersätze sind klar geregelt: Pro Person gibt es 200 Euro Reisebeihilfe. Zudem bekommen Personen, die älter als 18 Jahre sind, und unbegleitete Minderjährige eine Starthilfe in Höhe von 1000 Euro; bei Kindern und Jugendlichen sind es 500 Euro. Auch medizinische Hilfe wird übernommen. Eine Familie bekommt maximal 4000 Euro. Der Bund hatte sich viele Jahre gegen eine finanzielle Unterstützung gesperrt, weil man nicht den Eindruck vermitteln wollte, das Assad-Regime über Bande zu finanzieren. Von den Bundesländern gab es solche Programme, sie sind aber kaum genutzt worden.

Die Lage in dem von Bürgerkrieg geprägten Land ist aber weiterhin instabil. Auch werden sich die Lebensbedingungen je nach Region unterscheiden. Deswegen wollte die frühere Innenministerin Faeser Syrern die Möglichkeit sogenannter Erkundungsreisen geben. An etwas Ähnliches hatte die Bundesregierung schon gedacht, als sie im vergangenen Sommer nach dem Attentat von Solingen ihr Sicherheitspaket entwickelte. Damals wollte man etwas dagegen unternehmen, dass einige Migranten, die schon einen Schutzstatus in Deutschland haben, immer mal wieder in ihre Heimat reisen. Das BAMF hat zwischen November und 2024 und Ende März 2025 mehr als 2000 Verfahren gegen Flüchtlinge eingeleitet, die in ihre Heimat reisten. Unter ihnen waren vor allem Iraker, Syrer und Afghanen. Ende März waren 969.000 Syrer in Deutschland registriert; ein Drittel hat einen subsidiären Schutztitel. Durch das Sicherheitspaket wurde festgelegt, dass solche Reisen dazu führen können, dass der Schutzstatus aberkannt wird. Ausgenommen wurden etwa Reisen zu Beerdigungen – und solche, die zur Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr nach Syrien dienten.

CDU und CSU haben die Pläne der noch amtierenden SPD-Innenministerin scharf kritisiert. Thorsten Frei, neuer Chef des Kanzleramts, sprach sich gegen individuelle Reisen nach Syrien aus. Es müsse weiterhin der deutsche Staat entscheiden, ob eine Rückkehr möglich oder sogar geboten sei. Joachim Herrmann, der bayerische CSU-Innenminister, sieht die Gefahr eines unkontrollierbaren Reiseverkehrs. Auch sei unklar, was in der Zeit der Rückreise mit den Sozialleistungen passiere, die die Migranten unter Umständen in Deutschland bekommen. Es dürfe keine „Urlaubsreisen unter dem Deckmantel der Erkundungsreisen“ geben, sagte Herrmann.

Die Rückreisen, die über das REAG-/GARP-Programm des BAMF laufen, laufen dagegen geordnet – aber langsam. Auf der Internetseite des Programms heißt es gleich: Wegen der vielen Anträge kann es bis zu acht Wochen dauern, bis es einen Bescheid gibt. Bei den antragsstarken Ländern, darunter fällt auch Syrien, kann es bis zu zwölf Wochen dauern. Seit dem 13. Januar wurden von Syrern 820 Anträge auf Ausreisehilfe gestellt, aber nur 464 genehmigt, teilt das Bundesinnenministerium mit. Hinter den 820 Anträgen verbergen sich 1326 Personen. 82 Anträge (132 Personen) wurden von den Antragsstellern zurückgenommen.

Wie langwierig die Prüfung ist, belegen Zahlen des BAMF: Zum 31. März waren dort für das Ausreiseprogramm insgesamt 1745 Anträge in Bearbeitung. Davon entfielen 571 auf Türken, 321 auf Syrer und 88 auf Russen. Seit Jahresbeginn wurden 2157 Anträge genehmigt, auch darunter stellten Türken, Syrer und Russen die größten Personengruppen. Wenn ein Bescheid aber erst einmal ausgestellt wird, dann wohl mit Erfolg: Wie das BAMF mitteilt, hat nur eine einstellige Zahl an Personen versucht, nach der Ausreise wieder nach Deutschland einzureisen.

Alle Veröffentlichungs- und Urheberrechte sind dem MENA Research Center vorbehalten.

Tags: FlüchtlingeMigrationSyrien

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